Sommer 2023
Gemeindevertretung: Wählen wirkt
Liebe Gemeinde!
Anfang November finden die diesjährigen GemeindevertreterInnenwahlen statt. Es ist ein Merkmal der reformatorischen Kirche, dass wir bei allem mitbestimmen können, sei es das Gemeindebudget, die Art und Häufigkeit der Gottesdienste und vieles mehr. Der Zeitraum einer Wahlperiode mit sechs Jahren ist „überschaubar“ und gibt die Möglichkeit, aus Worten Taten werden zu lassen. Es ist ein gutes Gefühl, wenn eine Gemeinschaft Vorhaben gemeinsam umsetzt. Die Wahl ist das Fundament für alle weiteren Wahlentscheidungen in den kirchlichen Funktionen.
Unsere Wahltermine für die GemeindevertreterInnenwahl sind:
Donnerstag, der 2. November 2023 von 15 bis 19 Uhr und
Sonntag, der 5. November 2023 von 8.30 Uhr bis 13 Uhr
jeweils im Pfarramt in Feffernitz.
Das WählerInnenverzeichnis wird ab 2. Oktober 2023 zur Einsichtnahme und Einbringung von Abänderungsanträgen im Pfarrhaus aufliegen. Bitte überprüfen Sie Ihre Daten im WählerInnenverzeichnis, da es die Grundlage für die Wahlen bildet. (Ende der Frist für Abänderungsanträge: 6.10.2023)
Stichtag für die Wahlberechtigung bei der Gemeidevertretungswahl ist der letzte Wahltagstermin. Wer bis zum letzten Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat, konfirmiert ist und im WählerInnenverzeichnis steht, ist aktiv wahlberechtigt.
Nominierungen durch Gemeindemitglieder: Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann bis spätestens 25. September weitere Personen zur Aufnahme in den Wahlvorschlag namhaft machen. Der Nominierung ist eine schriftliche Zustimmungserklärung der vorgeschlagenen Person beizulegen.
Es werden 33 GemeindevertreterInnen zur Wahl stehen. Dies wurde von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen und der Suptur vorgelegt. Ab 2. Oktober liegt der endgültige und vom Presbyterium erstellte Wahlvorschlag im Pfarramt (nach Gottesdiensten und zu Bürozeiten) zur Einsicht auf. Spätestens in der 42. KW wird Ihnen der endgültige Wahlvorschlag zusammen mit der Einladung zur Wahl postalisch übermittelt. Sie haben die Möglichkeit, auf
dem Wahlvorschlag einzeln zu wählen oder mittels einer Kennzeichnung den gesamten Wahlvorschlag zu wählen.
Sollten Sie an keinem der obigen Termine Zeit finden, können Sie auch gerne im Pfarramt Unterlagen für eine Briefwahl anfordern oder abholen. Für die Briefwahl bekommen Sie folgende Unterlagen:
- die Einladung zur Wahl
- den endgültigen Wahlvorschlag (dieser ist zugleich der Stimmzettel)
- einen neutralen Briefumschlag (dieser Briefumschlag ist ohne Kennzeichnung und dient zur Abgabe des ausgefüllten Stimmzettels)
- einen zweiten Briefumschlag mit fortlaufender Nummer und dem Vermerk „Briefwahl“ (dieser äußere Briefumschlag dient der Rücksendung per Post bzw. persönlichen Abgabe des Stimmzettels - auch durch Dritte möglich).
Die briefliche Abgabe des Stimmzettels muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Stimmzettel bis Sonntag, 5. November 2023, vor Wahlschluss bei der Wahlleitung eingetroffen ist.
Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und bestimmen Sie Ihre neue Gemeindevertretung mit!
Gerne können Sie sich auch selbst aufstellen lassen oder andere nominieren - wir freuen uns über alle neuen und altbewährten Kandidatinnen und Kandidaten!